Ein Beitrag von Stefan Faßbender (Arbeitskreis Familienforschung).
Als ich vor 20 Jahren mit meiner Ahnenforschung begann, stieß ich bei einem meiner Ur-Ahnen auf den Beruf des „Feldhüters“. Aus einer ursprünglich angedachten Ahnenforschung wurde, da ich diesen Beruf nicht kannte, schnell eine Familienchronik mit der Erforschung von z. B. alten Berufsständen, sozialen Verhältnissen und im hiesigen Raum auch die Erforschung von längst abgebaggerten Orten.
Den Beruf meines 3-fachen Ur-Großvaters Peter Möker aus Elfgen möchte ich daher kurz darstellen.
Feldhüter wurden je nach Region auch „Flurhüter“, „Flurschützen“ oder „Bannwarte“ genannt. Sie wurden zum Schutz von Forsten (incl. derer Wildbestände), Feldern und Pflanzungen von Dorf- und Landgemeinden als auch von großen Gutsbesitzern angestellt. In jedem Fall bedurfte es jedoch einer hoheitlichen Ernennung bzw. Bestätigung. Bei Anstellung durch die Gemeinden erhielten die Feldhüter in der Regel sogar den Beamtenstatus. Je nach Fruchtstand auf den Feldern wurden die Feldhüter auch zur Beaufsichtigung der Früchte (Obst und Gemüse) eingesetzt. Ihre Tätigkeiten sicherten die Flächen der Gemeinden und der Gutsbesitzer gegen Zerstörung und Entwendungen aller Art, welche durch die Bevölkerung oder freilaufender, nicht beaufsichtigter Tiere bzw. Wildtiere drohten. In Zeiten besonders großer Krisen (Hungersnöte) waren sie vermutlich sogar sehr gut mit Waffen ausgerüstet, um den Fruchtstand oder die Wälder vor Diebstählen der hungernden Bevölkerung zu schützen.
Diese Tätigkeiten entsprechen in großen Teilen dem heutigen Berufsbild des Försters, auch wenn dieser heute keine Waffen mehr mit sich trägt, um Forste vor Wilddieben zu schützen. Eine ähnliche Aufgabe erfüllt heute auch noch der „Garde champêtre“ in Frankreich, der diese Tätigkeiten in land- und forstwirtschaftlichen Gebieten wahrnimmt.
Sehr interessanter Artikel. Der Beruf des Feldhüters war mir bisher auch nicht bekannt. Dass es diesen Beruf gab zeigt uns heute, wie knapp Lebensmittel zu mancher Zeit gewesen sein müssen.
Hier noch ein kleiner Auszug aus dem zeitgenössischen Pierer Universallexikon aus dem Jahr 1858: “Feldpolizei, hat den Zweck, die Fluren vor Diebereien u. Beschädigungen zu schützen. Der dazu dienende Feldhüter wird gewöhnlich von der Zeit der beginnenden Ernte bis nach vollständiger Beendigung derselben angestellt, doch hat man auch Feldhüter für beständig, u. diese müssen dann zu gleich die Flurordnung mit aufrecht erhalten. Die Flurwächter müssen sich vom 1. April bis Martini fortwährend in der Flur aufhalten, u. wenn sie verpflichtet sind, haben ihre auf eigene Wahrnehmung bestehenden Anzeigen volle Beweiskraft.”
Auch wir in Neuenhausen hatten einen Feldhüter.
Im Plattdeutschen wurde er Feldschötz genannt.
In Neuenhausen war es Peter Cremer, er wohnte Mittelstraße
(Feldstraße) Ecke Hauptstraße. Er war Landwirt und Kohlenhändler.
Mein Grossvater war Josef Krachen, kurz Jupp, er arbeitete in Neuss, bei Harvester, in der Traktorenfabrik. War jedoch vom Rittergut, Noithausen Zuhause und somit bäuerlichen Ursprungs. Der Urgroßvater soll in Schloss Dyck, Apfelbäume, veredelt haben. Der Gutshof wurde wegen hoher Tierarztkosten, nach Tierseuchen, aus finanziellen Gründen veräußert.
Im Totelblatt meines Ururgroßvater, Adolf Haas, geb.: 1841 in Lipp, steht, “ein Menschenalter hindurch bekleidete er in der Gemeinde das Amt eines Flurhüters”. Die Gemeinde dürfte die Gemeinde Kirchtroisdorf gewesen sein, denn von dort stammte seine Frau Katharina Pelzer, die er 1865 heiratete.
Außerdem, so steht es da: war er Träger des Bedburger Erft-Boten.