Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung und datenschutzrechtliche Hinweise des Geschichtsvereins Grevenbroich und Umgebung e.V. für personenbezogene und personenbeziehbare Daten

Beitritt in den Verein, grundsätzliche Einwilligung:

Mit der Beitrittserklärung wird sowohl für Einzelmitgliedschaften als auch für Firmen-/ Gruppenmitgliedschaften unter Hinweis auf die zur Kenntnis genommene Satzung und das eingesehene Datenverarbeitungsverzeichnis darin eingewilligt, dass die für die Durchführung der Mitgliedschaft und zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Daten durch den Geschichtsverein für Grevenbroich und Umgebung e.V. (im Folgenden „Geschichtsverein“) oder beauftragte Dritte gespeichert und bis auf ausdrücklichen Widerruf oder bis zum Ende der Mitgliedschaft verarbeitet werden dürfen.

Die Mitglieder des Geschichtsvereins bestätigen mit der Weiterleitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten, dazu infolge wirksamer Einwilligungserklärung der betroffenen Datenrechtsinhaber berechtigt zu sein und auf Verlangen jederzeit die hierzu erforderliche Einwilligung (ausdrückliche Erklärung oder zumindest stillschweigende Einwilligung durch wirksamen Vereinsbeitritt) nachweisen zu können. Sie bestätigen ferner dem Geschichtsverein die Aktualität der mitgeteilten Daten.

Teilnahme an Vereinsveranstaltungen:

Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Geschichtsvereins in den Organen des Vereins und auch in anderen Medien unter Einschluss der örtlichen Presse bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden dürfen. Den Mitgliedern ist hierbei bewusst, dass gerade die Vortragsveranstaltungen, Exkursionen und Führungen, aber auch alle übrigen Veranstaltungen wie Arbeitskreissitzungen oder ähnliches, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, den eigentlichen Schwerpunkt der Vereinstätigkeit darstellen.

Ferner wird darin eingewilligt, dass Teilnehmerdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Funktionsträger des Vereines als die im Datenverarbeitungsverzeichnis ausdrücklich ausgewiesenen Ansprechpartner weitergegeben werden dürfen.

Weitergabe von Daten an Dritte:

Mit der Mitgliedschaft im Geschichtsverein und/oder mit er Teilnahme an Vereinsveranstaltungen ist in Wahrung des Vereinszwecks und nur in diesem Umfang die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an Dritte bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.

Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.

Der Verein ist im Fall des Widerrufs verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen selbst mitzuteilen.

 

Archivierung/Speicherung der Daten über die Mitgliedschaft hinaus:

Zur Fortschreibung der Vereins- und der Stadtgeschichte werden auch über den Tod des Mitglieds hinaus im erforderlichen Umfang Daten gespeichert (z.B. Vor- und Zunahme, Funktion im Verein oder im öffentlichen Leben der Stadt). Deren Löschung kann nur in Ausnahmefällen bei offensichtlicher Unrichtigkeit beansprucht werden.

Belehrung über Datenschutzrechte:

Auskunft – Es besteht das Recht, bei dem im Datenverzeichnis angegeben Ansprechpartner jederzeit kostenfreie Auskunft zu verlangen über die Verwaltung der die eigene Person betreffenden Daten. Der Verein darf dies nur bei Rechtsmissbrauch oder Schikane verweigern.

Berichtigung – Es besteht ferner das Recht auf sofortige Berichtigung bei sachlich falschen Daten.

Sperrung – Es kann ferner die Sperrung von Daten beansprucht werden bei unklarer Sach- und Rechtslage. Im Zweifel sind die Daten bei fehlender Aufklärbarkeit zu löschen.

Löschung – Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit der Widerruf der Einwilligung erklärt und die Löschung verlangt werden kann, wenn die Speicherung unzulässig war oder geworden ist oder die Unklarheit über die Zulässigkeit nicht geklärt werden kann, s.o.

Beschwerderecht – Es besteht neben dem ordentlichen Rechtsweg zusätzlich das Recht, Beschwerde zu führen bei dem Landesdatenschutzbeauftragten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Dessen Kontaktdaten sind abrufbar auf der Internetseite des Landesdatenschutzamtes NRW.

Mitglieder werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese als Datenrechtsinhaber ihre oben genannten Datenschutzechte sowohl gegenüber dem Geschichtsverein geltend machen können, ebenso gegenüber jedem Dritten, an welchen der Geschichtsverein Daten weitergeleitet hat.

Belehrung über Datenschutzpflichten

Sowohl die Amtsinhaber und Funktionsträger des Geschichtsvereins sind über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung belehrt und haben sich schriftlich gegenüber dem Geschichtsverein zu deren Wahrung verpflichtet.

 

Grevenbroich, den 23.05.2018                   Geschichtsverein für Grevenbroich und Umgebung e.V.