Satzung

Satzung des „Geschichtsvereins für Grevenbroich und Umgebung e. V.“

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Geschichtsverein für Grevenbroich und Umgebung e. V.“ und soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Grevenbroich eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Grevenbroich.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein stellt sich die Aufgabe, die Geschichte der Stadt Grevenbroich, ihrer Stadtteile und des Grevenbroicher Raumes zu erforschen, Erkenntnisse hierüber zu sammeln und der Allgemeinheit zugänglich zu machen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar nur gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Dies gilt auch bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins fällt sein gesamtes Vermögen an die Stadt Grevenbroich, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und zum Nutzen der stadtgeschichtlichen Forschung verwenden darf.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Zwecke des Vereins unterstützen. Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein austreten. Der Austritt befreit nicht von der Entrichtung des laufenden Jahresbeitrags. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird nach Bedarf von einem Vorstandsmitglied einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich mit einer Frist von mindestens vierzehn Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vereinsmitglied zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:
1. dem 1. Vorsitzenden
2. dem 2. Vorsitzenden
3. dem Geschäftsführer
4. dem Schatzmeister
(geändert; Mitgliederversammlung 18.5.95)

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt und bleiben solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

Grevenbroich, den 31. Oktober 1977
gez.: Wilhelm Lauth,
gez.: Dr. Friedrich Schmitz
gez.: Hans-Dieter Schnorrenberg

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