Tag der Arbeit – 1. Mai

Kleine Geschichtsstunde zum 1. Mai in Deutschland:
Nachdem die Arbeiter in den USA nach einem teilweise blutigen Generalstreik zum 1. Mai 1890 die auf 8 Std. tägl. verkürzte Arbeitszeit durchgesetzt hatten, wurde der 1. Mai auch in Deutschland zum Tag der Arbeiterklasse für den 8-Stunden-Tag.

Das sogenannte „Sozialistengesetz“ von 1878 untersagte alle sozialistischen, sozialdemokratischen und kommunistischen Versammlungen, wenn dabei die soziale Lage unter Beschuss genommen oder das politische System in Zweifel gezogen wurde.

Trotzdem gingen am 1. Mai 1890 bereits 100.000 Arbeiter in den Großstädten Berlin, Hamburg und Dresden (und nicht nur da) auf die Straße.
Der Streik in Hamburg zog sich bis in den Sommer hinein, zeitweise beteiligten sich 20.000 Arbeiter und Arbeiterinnen daran, sie blieben jedoch bis 1918 erfolglos.

Die SPD kämpfte in den Jahren danach darum, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag einzuführen.
Die Nationalversammlung der Weimarer Republik erklärte 1919 den 1. Mai zum “Tag der Arbeit” und deutschlandweit zum gesetzlichen Feiertag, jedoch nur für das Jahr 1919.
In den folgenden Jahren war der Tag der Arbeit nur in Lübeck, Sachsen und Schaumburg-Lippe ein gesetzlicher Feiertag.

Auch wenn es kein offizieller Feiertag war, galt der Tag der Arbeit fortan den Gewerkschaften mit Maifeiern und politischen Aktionen

Als dauerhaften gesetzlichen Feiertag für das ganze Land riefen die Nationalsozialisten den 1. Mai im Jahr 1933 als „Feiertag der Nationalen Arbeit“ aus.
Nach dem Ende des Krieges behielten die Siegermächte den 1. Mai als Tag der Arbeit und als gesetzlichen Feiertag bei.

Interessant ist dabei, dass der 1. Mai in seinem Ursprungsland USA kein offizieller Feiertag ist, dort wird der „Labour-Day“ am 1. September gefeiert.

DANKE an den Verein Lobby für Demokratie für die Zusammenfassung…


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